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Krank in der Ausbildung – was Du beachten solltest

Schniefen, Husten, Nase putzen. Mit den sinkenden Temperaturen hält die Erkältungszeit bei uns Einzug. Wir geben Dir Hinweise, wie Du Dich im Krankheitsfall gegenüber Deinem Arbeitgeber richtig verhältst.

Krank in der Ausbildung
© Foto: Halfpoint/iStock/Thinkstock

Wichtig: die Krankmeldung beim Ausbildungsbetrieb

Oft fühlt man sich schon am Vorabend schlapp, manchmal kommen Krankheiten aber auch ganz plötzlich über Nacht. Egal wie: Sobald Du feststellst, dass Du nicht zur Arbeit kommen kannst, musst Du Deinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren – und zwar spätestens zu der Zeit, zu der Du normalerweise im Betrieb ankommst. Du kannst Dich per Telefon, Fax oder E-Mail krankmelden und solltest mitteilen, wie lange Du voraussichtlich fehlen wirst. Im Zweifel ist ein Telefonat persönlicher und beinhaltet auch die Möglichkeit, zu besprechen, ob einige Aufgaben in Deiner Abwesenheit von Kollegen oder Kolleginnen erledigt werden müssen. Wenn Du an einem Tag krank wirst, an dem Du Unterricht in der Berufsschule hast, bist Du verpflichtet, sowohl die Schule – vor Schulbeginn im Sekretariat – als auch Deinen Betrieb zu informieren.

In welchen Fällen Du eine Krankschreibung benötigst

Wenn es Dich so richtig erwischt hat und Du länger als drei Tage krank bist, musst Du spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Deinem Arzt oder Deiner Ärztin vorlegen. Es kann aber auch sein, dass Du und Dein Betrieb eine andere Regelung getroffen haben und Du die Krankschreibung schon früher brauchst. Dafür schaust Du am besten in Deinem Ausbildungsvertrag nach. Eine korrekte Krankmeldung gewährleistet auch, dass Du bei einer langwierigen Erkrankung sechs Wochen lang weiter Deine Ausbildungsvergütung bekommst. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Du bereits vier Wochen Deiner Ausbildung geleistet hast. Nach den sechs Wochen steht Dir ein sogenanntes Krankengeld zu, das Du von Deiner Krankenkasse bekommst.

Eine etwas andere Regel gilt, wenn Du in Deinem Urlaub krank wirst: Dann wartest Du besser nicht drei Tage, sondern gehst sofort zum Arzt oder zur Ärztin und lässt Dir Deine Erkrankung bestätigen. Auch Deinen Ausbildungsbetrieb solltest Du umgehend informieren. Da der Urlaub zur Erholung beitragen soll, werden Dir nämlich Deine Urlaubstage, an denen Du krank warst, gutgeschrieben. Das gilt aber natürlich nur, wenn Du Dich an das beschriebene Vorgehen hältst.

Krank bei Facebook?

Nach ein paar Tagen Bettruhe kann es allein zu Hause schon mal langweilig werden, aber darf man während der Krankschreibung die Wohnung verlassen und z.B. einkaufen gehen? Generell gilt: Du darfst nichts tun, was Deine Genesung verzögert oder verhindert. Überlege Dir außerdem genau, was und wie viel Du während Deiner Abwesenheit im Betrieb bei Facebook, Instagram und Co. postest. Es ist zwar nicht grundsätzlich verboten, hier im Krankheitsfall aktiv zu sein. Wenn Du aber einen Status nach dem anderen teilst, kann bei Deinem Arbeitgeber leicht der Eindruck entstehen, dass es Dir besser geht, als Du vorgibst.

Weiterführende Informationen:

Was im Krankheitsfall zu tun ist: planet-beruf.de beantwortet weitere wichtige Fragen.