Die berufliche Weiterbildung
Im Bereich der beruflichen Weiterbildung kannst Du, abhängig von Deinen Absichten und Interessen, zwischen einer Aufstiegsfortbildung, einer Anpassungsfortbildung sowie einer Umschulung wählen.
Zur beruflichen Weiterbildung werden üblicherweise Fortbildungen, Umschulungen und das Lernen im Prozess der Arbeit gezählt. Letzteres gewinnt in den letzten Jahren zwar immer mehr an Stellenwert, den Kern der beruflichen Weiterbildung bilden aber nach wie vor die Anpassungs- und die Aufstiegsfortbildungen.
Die Aufstiegsfortbildung
Die beruflichen Handlungskompetenzen strukturiert ausbauen verbunden mit dem Wahrnehmen neuer Aufgabenbereiche oder Aufstiegsmöglichkeiten – das ist die Grundidee der Aufstiegsfortbildung. Gemeint sind Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge. In der Regel setzt eine Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus. Aufstiegsfortbildungen führen zum Beispiel zu Abschlüssen als Handwerksmeisterin, Staatlich geprüfter Techniker, Geprüfte Fachwirtin, Geprüfter Betriebswirt, Berufspädagogin, Bilanzbuchhalter, Personalfachkauffrau und vielen weiteren. Bei manchen Berufen – insbesondere im Handwerk – benötigst Du einen solchen Abschluss, um Dich selbstständig zu machen.
Einen entsprechenden Kurs schließt Du mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer ab. Aber auch staatlich anerkannte Schulen, beispielsweise Fachschulen, vergeben entsprechende Abschlüsse – zum Beispiel zum Staatlich geprüften Techniker – die in ganz Deutschland von den Unternehmen anerkannt werden.
Je nachdem, ob Du den entsprechenden Lehrgang in Vollzeit ableistest oder berufsbegleitend, kann eine Aufstiegsfortbildung bis zu drei Jahre dauern.
Um Dir allzu große finanzielle Einbußen während einer Aufstiegsfortbildung zu ersparen, kannst Du für diese Zeit das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragen, eine Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).
Die Anpassungsfortbildung
Ob neue Anforderungen Deinen Arbeitsalltag verändern, Du eine längere Auszeit hinter Dir hast oder Du einfach Dein Fachwissen erweitern oder auf den aktuellen Stand bringen willst – es gibt viele gute Gründe, an einer Anpassungsfortbildung teilzunehmen. Mit einer Anpassungsfortbildung bleibst Du beruflich am Ball, kannst Dein Wissen auffrischen und Dir neue Kenntnisse, die für Deinen Beruf in Zukunft wichtig sind, aneignen.
Für einige Berufsgruppen ist die ständige Aktualisierung des Fachwissens die Voraussetzung für gute Arbeit. Rechtsanwaltsfachangestellte etwa informieren sich in entsprechenden Weiterbildungskursen über Gesetzesänderungen, Fachinformatikerinnen und -informatiker bekommen eine Einführung in neue Computerprogramme.
Oft finden Anpassungsfortbildungen als betriebliche Veranstaltungen statt – und damit nah an der jeweiligen beruflichen Praxis. Da es dabei vor allem um die Erhaltung und Verbesserung der berufsbezogenen Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geht, werden solche Maßnahmen meistens von den Unternehmen finanziert.
Aber auch die Bildungszentren der Kammern, Berufsverbände und Bildungsträger bieten Anpassungsfortbildungen an – in nahezu allen Berufsfeldern. Hier kannst Du Dich über passende Angebote informieren. Wenn Dein Arbeitgeber Dich finanziell nicht unterstützt, kannst Du staatliche Förderung beantragen, zum Beispiel die Bildungsprämie.
Die Umschulung
Wenn Du Deinen erlernten Ausbildungsberuf nicht mehr ausüben kannst oder Du schon seit längerer Zeit arbeitslos bist, ist eine Umschulung eine Möglichkeit, um beruflich wieder Fuß zu fassen. Eine Umschulung ist vergleichbar mit einer – verkürzten – zweiten Ausbildung, die Dich für eine neue Tätigkeit qualifiziert, und endet normalerweise mit einer anerkannten Prüfung, etwa vor der zuständigen Kammer. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich, wenn der alte Ausbildungsberuf – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – nicht mehr ausgeübt werden kann.