Deine Rechte und Pflichten
Die Berufsausbildung in Deutschland ist gesetzlich klar geregelt. Wir erklären Dir, welche Rechte und Pflichten Du hast.
Als Auszubildender oder Auszubildende hast Du nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Reihe von Pflichten gegenüber Deinem Ausbildungsbetrieb. Im Gegenzug kannst Du festgelegte Rechte einfordern, die allen Auszubildenden zustehen. Gibt es Probleme, kannst Du Dich an die Ausbildungsberatung Deiner zuständigen Kammer wenden.
Zu Deinen wichtigsten Pflichten gehört es, dass Du aktiv an Deiner Ausbildung mitwirkst: Dich beim Lernen engagierst, betrieblichen Anweisungen nachkommst und die offiziellen Vorschriften, zum Beispiel zur Hygiene, zur Sicherheit und zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse, einhältst. Weitere Informationen zu Deinen Rechten und Pflichten in der Ausbildung findest Du in der vom Bundesbildungsministerium herausgegebenen Broschüre „Ausbildung & Beruf. Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung“ (PDF, , Datei ist nicht barrierefrei). Grundsätzlich gilt: Du musst nur Tätigkeiten ausüben, die zum Beruf gehören und Deiner Ausbildung dienen.
Auch Dein Ausbildungsbetrieb hat bestimmte Pflichten Dir gegenüber: Er soll Dir alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, damit Du die Ausbildungsziele erreichst. Deine Ausbildung muss er dafür vernünftig planen und strukturieren, sodass Du die Dinge in der richtigen Reihenfolge lernst und alle Ausbildungsinhalte in der vorgesehenen Zeit vermittelt werden können. Werkzeuge und Materialien, die Du für die Ausbildung brauchst, muss Dir Dein Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen.
Arbeitszeit, Urlaubszeit und Probezeit
Deine Arbeits- und Urlaubszeiten als Azubi sind gesetzlich geregelt. Sie hängen von der Art Deiner Arbeit, Deiner Ausbildungsbranche und Deinem Alter ab. Wenn Du unter 18 bist, gilt für Dich das Jugendarbeitsschutzgesetz: Dein Betrieb darf Dich dann maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche beschäftigen. Kleine Ausnahme: Es dürfen in Sonderfällen auch mal 8,5 Stunden am Tag sein, wenn Du dafür an einem anderen Tag derselben Woche eine halbe Stunde weniger arbeitest. Das ist die reine Arbeitszeit, die Pausen sind noch nicht eingerechnet: Ab 4,5 Stunden Arbeit stehen Dir 30 Minuten Ruhezeit zu, ab 6 Stunden 60 Minuten. Wenn Du schon volljährig bist, greift das Arbeitsrecht für Erwachsene: Dann sind sechs 8-Stunden-Tage pro Woche beziehungsweise 48 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt und die Ruhezeiten sind etwas kürzer. Die Zeit, die Du in der Berufsschule verbringst, zählt übrigens ebenfalls als Arbeitszeit und wird verrechnet.
Die meisten Azubis arbeiten tagsüber im Zeitraum zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr. Spät- und Nachtarbeit ist für Azubis unter 18 Jahren grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahme: Für Auszubildende ab 16 Jahren ist sie in bestimmten Branchen mit speziellen Arbeitszeiten erlaubt, zum Beispiel im Bäckerhandwerk oder im Hotelgewerbe. Die offiziellen Arbeitszeiten für Deine Ausbildung stehen immer auch in Deinem Ausbildungsvertrag.
Anspruch auf Urlaub hast Du bereits während der Ausbildung. Je jünger Du bist, umso mehr Urlaub steht Dir zu: Wenn Du noch keine 16 Jahre alt bist, hast Du pro Jahr mindestens 30 Werktage frei, mit 16 sind es mindestens 27 Werktage und mit 17 mindestens 25 Werktage. Volljährige haben mindestens vier Wochen Urlaubsanspruch, das sind 24 Werktage bei einer Sechstagewoche und entsprechend 20 Werktage bei einer Fünftagewoche. Auch hier steht die genaue Zahl in Deinem Ausbildungsvertrag.
Für die ersten Wochen Deiner Ausbildung gibt es eine sogenannte Probezeit. Die Probezeit dauert zwischen einem Monat und vier Monaten, je nach Ausbildungsvertrag. In dieser Zeit können sich beide Seiten – Du und Dein Betrieb – vergewissern, dass sie auch zueinanderpassen.